Fachartikel8 Min. LesezeitVon Dr. Alexander Groß

Polizeiausbildung abbrechen: Folgen, Fristen, Geld

Raus aus dem Vorbereitungsdienst: die drei Beendigungswege, die Rücknahmefrist, was ab dem letzten Tag mit Krankenversicherung und Rente passiert.

Recht & Verfahren

Abbruch.

Wer den Vorbereitungsdienst verlassen will, googelt und landet in Foren voller Halbwissen. Dabei ist die rechtliche Mechanik überschaubar: drei Wege aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, eine Rücknahmefrist, die kaum jemand kennt — und zwei Dinge, die vor dem letzten Tag geklärt sein müssen.

Eine Linie läuft auf eine Fahne zu — die Laufbahnprüfung — und gabelt sich davor: ein Ast endet in einem offenen Kreis, der Abbruch vor der Prüfung
Inhalt(8 Kapitel)
  1. Drei Wege aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf
  2. Die Rücknahmefrist: zwei Wochen Bedenkzeit nach dem Absenden
  3. Was ab dem letzten Tag gilt
  4. Die Geldfrage, die alle googeln
  5. Danach: keine Sperre, aber auch kein Anspruch
  6. Vor dem Absenden: fünf Punkte
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Der Entschluss ist meist lange vor der Suche gefallen. Gesucht wird dann nicht „soll ich abbrechen?", sondern „wie geht das — und was kostet es mich?". Genau das beantwortet dieser Beitrag: die rechtliche Mechanik des Abbruchs, nüchtern und mit Fundstellen. Warum so viele diesen Weg gehen, haben wir an anderer Stelle mit Zahlen unterlegt — im Beitrag über die Ausstiegs- und Abbrecherzahlen.

Drei Wege aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

Weg 1 — Sie verlangen die Entlassung. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG ist zu entlassen, wer die Entlassung in schriftlicher Form verlangt (für die Bundespolizei gleichlautend § 33 Abs. 1 BBG — das BeamtStG gilt nur für Landesbeamte). Das ist kein Antrag, über den die Behörde nach Belieben entscheidet: Auf ein formwirksames Verlangen hin muss entlassen werden. Gründe müssen Sie nicht nennen, und niemand kann das Verlangen ablehnen.

Weg 2 — der Dienstherr entlässt. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf „können jederzeit entlassen werden" (§ 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG; im Bund § 37 BBG). Der Widerrufsstatus ist die am schwächsten geschützte Form des Beamtenverhältnisses. Satz 2 setzt dem eine Grenze: Die Gelegenheit, den Vorbereitungsdienst zu beenden und die Prüfung abzulegen, soll gegeben werden. Von einer Soll-Vorschrift darf die Behörde nur in atypischen Fällen abweichen.

Weg 3 — kraft Gesetzes. Mit Ablauf des Tages, an dem Sie die Laufbahnprüfung ablegen — also den letzten Prüfungsteil absolvieren, nicht erst mit der Ergebnisbekanntgabe — oder sie endgültig nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf von selbst (§ 22 Abs. 4 BeamtStG), ohne Verfügung und ohne Antrag — sofern das Landesrecht nichts anderes bestimmt, was einzelne Länder tun. Im Bund gilt eine eigene Regel: Dort endet das Verhältnis erst mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (§ 37 Abs. 2 BBG). Wer die Wiederholungsprüfung nicht antritt oder nicht besteht, ist damit automatisch draußen.

Für den gewollten Abbruch ist Weg 1 der Normalfall. Und er hat ein Detail, das kaum jemand kennt.

Die Rücknahmefrist: zwei Wochen Bedenkzeit nach dem Absenden

Im Bund regelt § 33 BBG das Verfahren, und zwei Sätze daraus sind Gold wert:

  • Die Erklärung ist zurücknehmbar: innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der Behörde, solange die Entlassungsverfügung noch nicht bei Ihnen angekommen ist. Mit Zustimmung der Behörde sogar danach. Wer im Affekt kündigt und es drei Tage später bereut, hat also eine gesetzliche Notbremse.
  • Die Behörde kann die Entlassung hinausschieben, aber höchstens, bis übertragene Aufgaben ordnungsgemäß erledigt sind, und längstens drei Monate. Festhalten auf unbestimmte Zeit gibt es nicht.

Beides gilt wörtlich für Bundesbeamte, also bei der Bundespolizei. Die Länder regeln das Verfahren in ihren Landesbeamtengesetzen nach derselben Grundmechanik; Fristlängen und Details können abweichen; die eigene Landesnorm ist der Maßstab, und die Personalstelle muss sie auf Nachfrage nennen.

Was ab dem letzten Tag gilt

Die Bezüge enden. Anwärterbezüge sind an das Dienstverhältnis geknüpft; mit dem Entlassungstag ist Schluss. Ein Übergangsgeld gibt es beim Abbruch auf eigenes Verlangen nicht (§ 47 BeamtVG schließt die Entlassung auf eigenen Antrag aus; nur für Probebeamte, die der Dienstherr entlässt, kann es in Betracht kommen).

Die Krankenversicherung kippt am selben Tag. Freie Heilfürsorge (in den meisten Ländern der Anwärter-Standard) endet mit dem Dienstverhältnis, und anders als bei Pensionären tritt keine Beihilfe an ihre Stelle. Ab dem Folgetag greift die allgemeine Versicherungspflicht. Wie die Anschlussversicherung funktioniert (gesetzliche Kasse über eine neue Stelle, Auffang-Versicherungspflicht, die Tücken der PKV-Wege), steht ausführlich im Beitrag Heilfürsorge und Krankenversicherung nach dem Ausstieg. Für Anwärter ist die Lage meist gnädiger als für langjährige Beamte: Wer vor der Einstellung gesetzlich versichert war, etwa als Familienversicherter, Schüler oder Azubi, kommt in aller Regel problemlos zurück in die gesetzliche Kasse. Klären Sie es trotzdem schriftlich und vor dem letzten Tag.

Die Rentenzeit geht nicht verloren. Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein; endet das Dienstverhältnis ohne Versorgungsanspruch, wird für die Dienstzeit nachversichert (§§ 8, 181 ff. SGB VI): Der Dienstherr zahlt die Rentenbeiträge für die Ausbildungsjahre rückwirkend ein. Das läuft von Amts wegen, dauert aber; eine Nachfrage beim Rentenkonto nach einigen Monaten ist sinnvoll.

Ein Dienstzeugnis gibt es auf Antrag. Im Bund nach § 85 BBG: Art und Dauer der wahrgenommenen Ämter, auf Verlangen auch Tätigkeit und Leistung. Dieser Zusatz kommt nur, wenn Sie ihn ausdrücklich anfordern. Für Bewerbungen ist die Fassung mit Leistungsangaben die, die Sie wollen. Die Landesbeamtengesetze kennen entsprechende Ansprüche.

Die Geldfrage, die alle googeln

Ob Sie Anwärterbezüge zurückzahlen müssen, ist die meistgestellte und am schlechtesten beantwortete Frage zum Abbruch. Die Kurzfassung: Es hängt fast vollständig an Ihrem Rechtskreis, von echten gesetzlichen Rückzahlungsnormen bis zu bloßen Kann-Ermächtigungen, die vielerorts gar nicht genutzt werden. Pauschalaussagen („alles muss zurück") sind für die meisten schlicht falsch. Die vollständige Aufschlüsselung aller 17 Rechtskreise, die Billigkeitsentscheidung und die Fälle, in denen gar nichts fällig wird, stehen in unserem Beitrag „Anwärterbezüge zurückzahlen: Was Ihr Bundesland verlangt" — lesen Sie ihn vor dem Entlassungsverlangen, nicht danach.

Danach: keine Sperre, aber auch kein Anspruch

Eine Entlassung auf eigenes Verlangen ist keine Verfehlung und hinterlässt keine im Beamtenstatusgesetz normierte Sperrwirkung. Eine spätere Bewerbung, ob bei einer anderen Polizei, einem anderen Bundesland oder in der Verwaltung, ist rechtlich möglich; ob sie angenommen wird, entscheidet der neue Dienstherr nach seinen Maßstäben, und der Lebenslauf wird die Frage nach dem Abbruch stellen. Eine ehrliche, kurze Erklärung trägt weiter als eine Lücke.

Vor dem Absenden: fünf Punkte

  1. Krankenversicherung schriftlich klären: Rückkehrweg in die gesetzliche Kasse bestätigen lassen, bevor die Heilfürsorge endet.
  2. Die Rückzahlungsnorm des eigenen Rechtskreises lesen (hier aufgeschlüsselt) und Bescheide dazu nicht ungeprüft akzeptieren.
  3. Wunschdatum setzen, bedingungslos formulieren und die Rücknahmefrist des eigenen Rechtskreises (im Bund zwei Wochen) im Kalender notieren.
  4. Dienstzeugnis mit Leistungsangaben beantragen, solange der Draht zur Dienststelle noch kurz ist.
  5. Nachversicherung nach einigen Monaten kontrollieren: ein Blick ins Rentenkonto genügt.

Häufige Fragen

Kann ich die Polizeiausbildung jederzeit abbrechen?

Ja. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG ist zu entlassen, wer die Entlassung schriftlich verlangt; die Behörde hat kein Ermessen, das Verlangen abzulehnen. Sie kann die Entlassung nur begrenzt hinausschieben, im Bund längstens drei Monate (§ 33 BBG).

Muss ich Gründe angeben?

Nein. Das Gesetz verlangt die Schriftform, keinen Grund. Ein Gespräch mit der Ausbildungsleitung kann trotzdem sinnvoll sein — etwa wegen des Dienstzeugnisses oder einer wohlwollenden Behandlung der Rückzahlungsfrage.

Ich habe gekündigt und bereue es — komme ich zurück?

Im Bund ja, wenn Sie schnell sind: Die Erklärung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zurückgenommen werden, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist; mit Zustimmung der Behörde auch später (§ 33 BBG). Die Länder regeln das Verfahren nach derselben Grundmechanik in ihren Landesbeamtengesetzen; die Frist Ihrer Landesnorm sollten Sie kennen, bevor Sie absenden.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Heilfürsorge endet mit dem Dienstverhältnis, Beihilfe tritt nicht an ihre Stelle. Ab dem Folgetag sind Sie versicherungspflichtig. Wer vor der Einstellung gesetzlich versichert war, kommt in aller Regel zurück in die gesetzliche Kasse — die Einzelheiten und die Fälle, in denen es hakt, stehen hier.

Muss ich meine Anwärterbezüge zurückzahlen?

Kommt auf den Rechtskreis an — von „ja, gesetzlich geregelt" bis „nur auf dem Papier möglich". Die Aufschlüsselung aller 17 Rechtskreise steht in einem eigenen Beitrag.

Zählt die Ausbildungszeit für meine Rente?

Ja. Endet das Beamtenverhältnis ohne Versorgungsanspruch, wird die Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI). Das geschieht von Amts wegen; kontrollieren Sie es nach einigen Monaten im Rentenkonto.

Quellen

  • § 23 BeamtStG — Entlassung auf schriftliches Verlangen (Abs. 1 Nr. 4); Entlassung von Widerrufsbeamten jederzeit, Soll-Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes (Abs. 4)
  • § 22 BeamtStG — Ende kraft Gesetzes mit Ablauf des Tages der Ablegung oder dem endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, vorbehaltlich abweichenden Landesrechts (Abs. 4)
  • § 37 BBG — Widerrufsbeamte im Bund: jederzeitige Entlassung, Ende mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (Abs. 2)
  • § 33 BBG — Schriftform, Rücknahme binnen zwei Wochen, Hinausschieben längstens drei Monate (Bund; Landesrecht mit gleicher Grundmechanik)
  • § 47 BeamtVG — Übergangsgeld: ausgeschlossen bei Entlassung auf eigenen Antrag
  • § 85 BBG — Dienstzeugnis auf Antrag, Leistungsangaben nur auf Verlangen
  • § 8 SGB VI — Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall erteilen Ihre Personalstelle, Ihre Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung.

Nächster Schritt: Die beiden Fragen, an denen beim Abbruch wirklich Geld hängt — Rückzahlung und Krankenversicherung — behandelt das Ausstiegs-Dossier Polizei jeweils in einem eigenen Teil, mit den Fundstellen für Bund und alle 16 Länder und einem Arbeitsblatt, mit dem Sie eine Rückforderungs-Auflage Satz für Satz durchgehen. 79 €, sofort herunterladbar; die Leseprobe ist kostenlos und verlangt keine E-Mail-Adresse. Wer nur die Verfahrensfrage hatte, findet oben alles Nötige — das Dossier braucht es dafür nicht.

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HinweisRechtliche Einordnung & Haftung

Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen recherchiert und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sorgfältig geprüft. Sie stellen jedoch keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG, keine Rentenberatung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG, keine Steuerberatung im Sinne des StBerG, keine Versicherungsberatung im Sinne des § 34d GewO, keine Anlageberatung und keine Heilkunde dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt, eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater, eine Versicherungsberaterin bzw. einen Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO, eine Ärztin bzw. einen Arzt oder andere qualifizierte Berufsträger.

Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben — insbesondere von Zahlen, Paragraphen und Rechtsständen — wird keine Gewähr übernommen. Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Erlasse können sich nach der Veröffentlichung ändern. Maßgeblich für den Einzelfall ist die im jeweiligen Bundesland zum Entscheidungszeitpunkt geltende Rechts- und Erlasslage.

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Über den Autor

AG

Dr. Alexander Groß

Dr. phil. · empirische Bildungsforschung · 7 Jahre Universität Koblenz

Promotion zu Governance und Standardisierung im föderalen Mehrebenen-System. Autor des Ausstiegs-Dossiers Polizei. Privates Informationsangebot — keine dienstliche Verbindung zur Polizei.