Es gibt eine Erklärung, die vor Ihrem letzten Diensttag fällig ist.Wer sie vergisst, verliert fünfstellig.
Wer statt der Nachversicherung Altersgeld will, muss das erklären, bevor das Dienstverhältnis endet. Ohne diese Erklärung wird automatisch nachversichert — und der Anspruch ist endgültig verloren. Sie steht in keinem Ratgeber prominent, weil sie kein Antrag ist. Wer nach einer „Antragsfrist“ sucht, findet nichts und hält die Sache für erledigt.
Das ist einer von sechs Punkten, an denen ein Fehler nicht mehr korrigierbar ist. Dieses Dossier behandelt alle sechs — mit Paragraphen, Fristen und Arbeitsblättern.
Sechs Fehler, die fünfstellig kosten.
Nicht jeder betrifft Sie. Das ist kein Mangel des Werks, sondern der Grund für seinen Preis: Sie brauchen einen einzigen Treffer — und jeder einzelne ist ein Vielfaches von 79 Euro.
Die Erklärung vor dem letzten Diensttag
Wer Altersgeld statt Nachversicherung will, muss das vor Beendigung des Dienstverhältnisses erklären (§ 1 AltGG). Ohne Erklärung wird automatisch nachversichert — der Anspruch ist endgültig weg. Es ist kein Antrag, deshalb sucht niemand danach.
Kündigung statt Dienstunfähigkeitsverfahren
Wer gesundheitlich am Ende ist und deshalb kündigt, verzichtet auf Ruhegehalt, Zurechnungszeit und Mindestversorgung. Der gesundheitsbedingte Weg ist rechtlich ein völlig anderer — und finanziell fast immer der bessere.
Die Rückforderung, die gar nicht besteht
In elf von siebzehn Rechtskreisen gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Rückzahlung von Anwärterbezügen. Entscheidend ist der Wortlaut der Auflage im eigenen Einstellungsbescheid — und Gerichte legen ihn eng aus. Viele zahlen, weil sie annehmen, sie müssten.
Die versäumte Zwei-Jahres-Frist
Für die Meldung eines Dienstunfalls gilt eine Ausschlussfrist von zwei Jahren (§ 45 BeamtVG). Wenn eine Belastungsreaktion Jahre später sichtbar wird, entscheidet sich alles daran, ob damals gemeldet wurde. Danach ist der Anspruch weg.
Ausstieg ohne Kassen-Anschluss
Heilfürsorge und Beihilfe enden mit dem Tag der Entlassung, ohne Übergangsfrist. Wer Heilfürsorge hatte, springt von null auf mehrere hundert Euro im Monat — und trifft bei Vorerkrankungen auf Risikozuschläge oder Ablehnung.
Die Kündigung kurz vor einer Schwelle
Zwischen elf Jahren und elf Monaten und zwölf altersgeldfähigen Dienstjahren liegen zehn Prozentpunkte Abschlag. Und wer 2026 in Nordrhein-Westfalen geht, verpasst womöglich das Altersgeld, das zum 1. Januar 2027 kommen soll.
Sieben Dinge, die nur im aktiven Dienst zu erledigen sind.
Das Dossier öffnet mit einem Kapitel, das nichts mit Kündigung zu tun hat. Es listet sieben Punkte auf, die Sie später nicht mehr nachholen können. Wer bleibt, braucht sie genauso.
Acht Teile, 31 Kapitel. Jede Aussage mit Fundstelle.
70 Seiten · 11 Arbeitsblätter und 5 Vorlagen · Fundstellen für Bund und alle 16 Länder
Kein Ratgeber-Ton. Gesetz, Paragraph, Absatz, Satz.
Der teuerste Satz in diesem Themenfeld lautet „das ist bundesweit so geregelt“. Ist es fast nie. Deshalb ist jede Angabe einem Rechtskreis zugeordnet und belegt — damit Sie sie prüfen können, statt sie glauben zu müssen.
Ein Auszug, bevor Sie zahlen.
Neun Seiten mit vollständigen, unveränderten Abschnitten — keine Textschnipsel. Ohne E-Mail-Adresse, ohne Registrierung.
- Das Eröffnungskapitel, vollständig„Sieben Dinge, die Sie erledigen sollten, solange Sie im Dienst sind“ — sofort nutzbar.
- Das vollständige InhaltsverzeichnisAlle acht Teile, alle 31 Kapitel, alle Arbeitsblätter und Vorlagen.
- Kapitel 13, vollständigDie Rückzahlungsfrage — daran sehen Sie Belegdichte und Ton.
- Arbeitsblatt A4„Ihre Auflage prüfen“ — ein funktionierendes Werkzeug, kein Ausschnitt.
Ausstiegs-Dossier Polizei
Zum Vergleich: Eine anwaltliche Erstberatung ist bei Verbrauchern auf 190 € netto gedeckelt — rund 226 € brutto, für eine Rechtsfrage. Dieses Dossier kostet einen Bruchteil davon und beantwortet die Fragen, die Sie stellen müssten, bevor Sie dort überhaupt hingehen.
Der Checkout geht in Kürze live. Bis dahin können Sie die Leseprobe lesen — sie ist kostenlos und verlangt keine E-Mail-Adresse.
Häufige Fragen.
Für wen lohnt sich das Dossier?
Für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Bund und Ländern, die einen Wechsel erwägen — und für alle, die im aktiven Dienst bleiben, aber die sieben Dinge erledigen wollen, die später nicht mehr nachholbar sind. Ein Kapitel routet Sie in drei Fragen an die Teile, die für Ihre Lage gelten.
Ich bin im mittleren Dienst ohne Studium — gilt das für mich?
Teilweise anders, und das Dossier sagt es ausdrücklich: Die meisten Rückzahlungsnormen knüpfen an Anwärter an, die im Vorbereitungsdienst ein Studium ableisten. Wer ohne Studium ausgebildet wurde, fällt vielfach nicht darunter — was in der Praxis eher zu Ihren Gunsten ausgeht. Versorgung, Dienstunfall und Krankenversicherung betreffen Sie unverändert.
Wie aktuell ist das Werk?
Rechtsstand August 2026. Bekannte kommende Änderungen sind mit Datum ausgewiesen — insbesondere das geplante Altersgeld in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2027. Jede Angabe ist mit Gesetz und Paragraph belegt, damit Sie den aktuellen Stand in Minuten selbst prüfen können.
Kann ich das Dossier weitergeben?
Nein. Jedes Exemplar wird beim Kauf auf Ihren Namen personalisiert und ist Ihnen eindeutig zugeordnet — auf dem Deckblatt und in der Fußzeile jeder Seite. Es ist für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt.
Bekomme ich eine Rechnung?
Ja, automatisch per E-Mail nach dem Kauf — erstellt über unseren Zahlungsdienstleister. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird darin keine Umsatzsteuer erhoben und nicht gesondert ausgewiesen. Der Preis von 79 € ist der Gesamtpreis; weitere Kosten fallen nicht an.
Kann ich den Kauf widerrufen?
Beim Kauf stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir sofort mit der Ausführung beginnen — dadurch erlischt das Widerrufsrecht mit der Bereitstellung des Downloads (§ 356 Abs. 5 BGB). Genau deshalb ist die Leseprobe kostenlos und ohne E-Mail-Adresse zugänglich: neun Seiten mit vollständigen, unveränderten Abschnitten. Prüfen Sie in Ruhe, bevor Sie zahlen. Wenn technisch etwas schiefgeht, schreiben Sie uns — das wird geklärt, ohne dass Sie eine Frist im Blick behalten müssen.
Beantworten Sie meine konkrete Frage per E-Mail?
Nein — und das ist keine Unhöflichkeit, sondern die Rechtslinie. Eine Antwort auf Ihren Einzelfall wäre eine Rechtsdienstleistung, die wir nicht erbringen dürfen. Zuständig sind Ihr Landesamt für Besoldung und Versorgung, die Deutsche Rentenversicherung und für Rechtsfragen eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Beamtenrecht. Falls Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind: Der Rechtsschutz ist häufig in der Mitgliedschaft enthalten.
Anbieter: Dr. Alexander Groß · Impressum · Datenschutz · Widerruf