Kurskorrektur Polizei
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Warum immer mehr Polizisten aussteigen: die Zahlen

Wer in der Polizei über Ausstieg nachdenkt, hält sich oft für einen Einzelfall. Die Daten von GdP, Destatis und Correctiv zeigen das Gegenteil: ein systemisches Muster, keine persönliche Schwäche. Was die Zahlen wirklich sagen — und was das für Sie heißt.

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Inhalt(8 Kapitel)
  1. Fast doppelt so viele Entlassungsanträge wie vor fünf Jahren
  2. Fast jeder dritte Ausbildungs-Abbrecher in Berlin
  3. Dienstunfähigkeit: früh, psychisch bedingt, vermeidbar
  4. Was diese Zahlen bedeuten — und was sie nicht bedeuten
  5. Der wichtigste Befund
  6. Was das für Sie heißen kann
  7. Wo anfangen
  8. Quellen

Die häufigste Rückmeldung, die ich von Polizeibeamten zu diesem Thema bekomme, ist ein Satz in zwei Varianten:

„Ich dachte, ich wäre der einzige, der so denkt."

Oder, in der härteren Formulierung:

„Ich habe mich geschämt, überhaupt daran zu denken."

Beides ist nachvollziehbar. Auf der Wache wird über Vieles gesprochen, aber selten über den Punkt, an dem ein Kollege innerlich schon halb gekündigt hat. Die Gewerkschaften betonen öffentlich Beständigkeit und Zusammenhalt. Die Dienstherren berichten Personalzahlen, aus denen sich Fluktuation nicht direkt ablesen lässt. Und im privaten Umfeld will man die Belastung nicht „auch noch nach Hause tragen".

Das Ergebnis: Das Thema ist da, aber niemand spricht es offen an. Wer darüber nachdenkt, hat das Gefühl, aus einer Reihe auszutanzen — obwohl in Wirklichkeit eine ganze Reihe aus dem Takt geraten ist.

Dieser Artikel zeigt die Datenlage. Nicht um zu dramatisieren. Sondern um den Eindruck, den viele Beamte ohnehin haben, mit belastbaren Zahlen zu untermauern: Wenn Sie darüber nachdenken, ob Sie im Polizeidienst am richtigen Platz sind, sind Sie Teil eines sehr großen, sehr stillen Phänomens.

Fast doppelt so viele Entlassungsanträge wie vor fünf Jahren

Die Bundespolizei ist der einzige deutsche Sicherheitsapparat, für den Entlassungszahlen auf Bundesebene zentral geführt werden — und 2025 auf parlamentarische Anfrage öffentlich gemacht wurden. Das Ergebnis:

Zwischen 2020 und 2024 haben rund 2.900 Beschäftigte der Bundespolizei einen Antrag auf Entlassung gestellt. Die Zahl stammt aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle und wurde von der Gewerkschaft der Polizei unter dem Titel „JETZT handeln, bevor es zu spät ist!" veröffentlicht. Zum Vergleich: Beim Zoll waren es im selben Zeitraum knapp 1.000 Anträge. Die jährliche Entlassungsquote hat sich damit deutlich erhöht — was angesichts des gleichzeitig gestiegenen Personalbedarfs der Sicherheitsbehörden als strukturelle Schwierigkeit, nicht als Einzelphänomen, zu lesen ist.

Für die Länderpolizeien gibt es keine zentrale Erhebung. Einige Länder veröffentlichen auf Anfrage vergleichbare Zahlen, viele nicht. Und das sind nur die formalen Anträge. Beamte, die den Gedanken zwei Jahre mit sich herumtragen und dann doch bleiben, sind in keiner Statistik enthalten.

Fast jeder dritte Ausbildungs-Abbrecher in Berlin

Ein zweiter Datensatz, der selten gemeinsam mit dem ersten diskutiert wird: Ausbildungsabbrüche im Polizeivollzug. Die Rechercheplattform Correctiv hat 2026 alle 16 Länder systematisch angefragt und ihre Ergebnisse in dem Beitrag „Weniger Bewerber, mehr Durchfaller und Abbrecher: Die Zahlen zur Polizeiausbildung aller Bundesländer" veröffentlicht. Die Spannweite ist groß, der Befund eindeutig:

BundeslandAbbrecherquote Polizei-Ausbildung
Berlin (mittlerer Dienst)fast 30 %
Brandenburg (mittlerer Dienst)rund 30 %
Brandenburg (Bachelor)rund 25 %
Nordrhein-Westfalen (2020–2022)21–24 %
Schleswig-Holsteinrund 19 %
Baden-Württemberg (2024)rund 14 %

Was heißt das? Die Abbrecher-Zahlen messen nicht Burnout bei erfahrenen Kollegen. Sie messen etwas anderes — aber ähnlich Aufschlussreiches: Wie viele Menschen merken bereits in der Ausbildung, dass der Dienst für sie nicht tragbar ist. Wenn fast drei von zehn Anwärtern in Berlin den mittleren Dienst nicht durchziehen, sagt das etwas über den Beruf. Nicht über die Anwärter.

Für ältere Kollegen ist die Zahl aus einem anderen Grund relevant: Sie zeigt, dass der Druck und die Belastung, die Sie seit Jahren erleben, keine Übergangs-Phänomene sind. Sie sind strukturell.

Dienstunfähigkeit: früh, psychisch bedingt, vermeidbar

Der dritte Datensatz stammt aus der amtlichen Versorgungs-Statistik und bildet den langen Bogen ab: Im Polizeivollzugsdienst endet ein erheblicher Teil der Karrieren vorzeitig mit einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit. Die Betroffenen haben das Regelpensionsalter nicht erreicht, sondern konnten den Dienst gesundheitlich nicht mehr ausüben. Das mittlere Zurruhesetzungsalter liegt je nach Dienstherr und Berichtsjahr im Bereich von etwa 52 bis 55 Jahren. Das Regelpensionsalter im Polizeivollzug liegt — je nach Land — zwischen 60 und 62 Jahren; die Differenz bedeutet zehn Jahre verlorene Gesundheit, für die der Dienstherr zwar eine geminderte Versorgung zahlt, aber keine Lebenszeit zurückgeben kann. Der häufigste Grund ist laut Versorgungsbericht der Bundesregierung nicht Muskel-Skelett-Verschleiß, sondern psychische Erkrankung.

Das ist ein Datenpunkt, den man ruhen lassen sollte, bevor man weiterliest.

Was diese Zahlen bedeuten — und was sie nicht bedeuten

Die drei Befunde zusammengenommen ergeben ein deutliches Bild: Die Entlassungsanträge bei der Bundespolizei haben sich in fünf Jahren stark erhöht. In einzelnen Bundesländern wie Berlin und Brandenburg schafft fast jeder dritte Anwärter die Ausbildung nicht. Und im aktiven Dienst endet ein erheblicher Teil der Karrieren zehn Jahre oder mehr vor der Regel-Pensionierung mit Dienstunfähigkeit, überwiegend aus psychischen Gründen. Keine einzelne dramatische Zahl — aber zusammen genommen ein Muster, das sich nicht mit „gesellschaftlichem Wandel" oder „mangelnder Belastbarkeit der jungen Generation" wegerklären lässt.

Diese drei Befunde sind keine Anklage gegen den Beruf. Sie sind auch keine Prognose für Sie persönlich. Was sie sind, ist eine Realitäts-Korrektur: Die Zahlen zeigen, dass die Spannung zwischen „so geht es nicht weiter" und „ich kann doch nicht einfach aufhören", die Sie vielleicht gerade erleben, nicht Ihre private Schwäche ist. Sie ist die typische Erfahrung eines nicht kleinen Teils Ihrer Berufsgruppe.

Was sie aber nicht bedeuten:

  • Die Zahlen sagen nicht, dass Sie ausscheiden sollten. Viele Kollegen bleiben und finden einen Modus, der funktioniert — über Versetzungen, andere Dienststellen, neue Funktionen, Teilzeit, intensivere Arbeit an sich selbst. Der Ausstieg ist eine Option, nicht die einzige.
  • Die Zahlen sagen nicht, dass Ihre individuelle Belastung „normal" und damit irgendwie abgetan ist. Im Gegenteil: Das strukturelle Muster macht die individuelle Belastung schwerer zu tragen, weil die meisten Betroffenen es als persönliches Versagen einordnen.
  • Die Zahlen rechtfertigen keine Schnellschüsse. Die Entscheidung, das Beamtenverhältnis zu beenden, ist in den meisten Punkten nicht reversibel. Sie verdient mehr als einen Sonntagabend-Impuls.

Der wichtigste Befund

Wenn ich aus den Datensätzen einen einzelnen Satz mitnehmen müsste, wäre es dieser:

Die innere Auseinandersetzung mit dem Ausstieg aus dem Polizeidienst ist in Deutschland heute eine quantitativ bedeutende, aber fast vollständig privatisierte Erfahrung.

Privatisiert heißt: Der einzelne Beamte trägt sie alleine. Er spricht nicht mit den Kollegen darüber, weil es sich anfühlt wie Verrat am Team. Er spricht nicht mit dem Vorgesetzten, weil er Konsequenzen fürchtet. Er spricht manchmal mit dem Partner oder der Partnerin — aber dort mischt sich die Klärung schnell mit Existenzangst. Und ein Fachanwalt ist teuer, die Gewerkschafts-Rechtsberatung klärt einzelne Paragraphen, aber nicht die Gesamtfrage. Er sucht im Internet und findet Coaching-Werbung.

So entsteht ein Muster, in dem Hunderttausende dieselbe Frage stellen, und jeder von ihnen das Gefühl hat, die Frage sei sein persönliches Problem.

Was das für Sie heißen kann

Das Erste, was sich nach einem ehrlichen Blick auf diese Zahlen ändern darf, ist das Urteil über sich selbst. Wer aus einem sicheren Beamtenverhältnis heraus darüber nachdenkt, etwas anderes zu machen, ist oft sein eigener härtester Richter — und genau dieser Richter hat ein falsches Urteil gefällt. Es ist keine Verfehlung, an einem strukturellen Muster teilzuhaben. Es ist nur eines: häufig. Die Scham, die sich privat so absolut anfühlt, ist in Wirklichkeit die typische Erfahrung eines großen, stillen Teils Ihrer Berufsgruppe.

Das Zweite: Darüber nachzudenken heißt nicht, bald zu handeln. Die Vorstellung, man müsse jetzt entscheiden, oder „bevor noch mehr Dienstjahre wegsickern", treibt viele Beamte in Schnellschüsse — oder in ihr Gegenteil, die panische Passivität. Beides entsteht aus demselben Missverständnis: dass Nachdenken und Handeln zeitlich dicht beieinander liegen müssten. Sie müssen nicht. Man kann sich sechs Monate, ein Jahr, drei Jahre Zeit nehmen, die Lage zu sortieren, bevor man irgendetwas Formales tut. Diese Zeit steht Ihnen zu, und sie kostet im Zweifel weniger als ein überstürzter Antrag, den man später bereut.

Das Dritte, vielleicht Wichtigste: Die beiden häufigsten Fehler, die ich in Gesprächen mit ausstiegs-denkenden Polizeibeamten sehe, sind Spiegelbilder voneinander. Die einen überschätzen systematisch, was sie finanziell verlieren, und treffen darum keine Entscheidung, die eigentlich nahe läge. Die anderen unterschätzen, welche konkreten Schritte nötig sind, und treffen darum Entscheidungen, die im Vollzug nicht tragen. Beide Fehler gehen nicht auf Charakter zurück, sondern auf fehlende Information. Sobald die Zahlen vorliegen — Pensions-Differenz in Euro, Bundesland-Sonderregeln, konkrete Wechselpfade mit realistischen Gehältern —, lösen sich beide Fehler auf.

Und schließlich der Punkt, den die Debatte öffentlich selten macht: Zwischen „alles bleibt, wie es ist" und „ich reiche morgen den Antrag ein" liegt eine ganze Skala. Interne Versetzung, Teilzeit, Wechsel in den gehobenen oder höheren Dienst, Umzug in ein Bundesland mit Altersgeldgesetz, parallele Weiterbildung für einen späteren Wechsel. Der vollständige Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis ist die radikalste Option, nicht die erste, und selten die einzige vernünftige.

Wo anfangen

Wenn Sie wissen wollen, was ein Ausstieg in Ihrem Fall konkret bedeuten würde — in Euro, in Fristen, in Wechseloptionen, bundesland- und laufbahn-genau —, dann genau dafür haben wir den Kurskorrektur-Polizei-Report gebaut. Individuell gerechnet, mit Quellenangaben zum Nachprüfen, 14 Tage Geld zurück ohne Begründung.

Wenn Sie lieber erst mit dem Thema in Ruhe warm werden wollen, lesen Sie als nächstes: „Ich kann nicht mehr: Sechs Signale, dass der Dienst innerlich nicht mehr geht" — der Artikel erscheint in der nächsten Woche.

Oder, der ehrlichste Rat, den ich geben kann: Drucken Sie die drei Zahlen oben aus. Tragen Sie sie eine Woche bei sich. Lesen Sie sie zwei-, dreimal. Und wenn Sie dann merken, dass das Gefühl „Ich bin der einzige" leiser wird, hat der Artikel seinen Zweck erfüllt.

Quellen

  • Bundesministerium des Innern (BMI), Antwort auf Parlamentarische Anfrage zu Entlassungsanträgen in der Bundespolizei 2020–2024, 2025. GdP-Dokumentation
  • Correctiv, Polizei am Limit. Die Zahlen aller Bundesländer im Check, 2026. Correctiv-Recherche
  • Statistisches Bundesamt (Destatis), Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes 2024, Pressemitteilung Nr. 455/2025. Destatis-Mitteilung
  • Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), MEGAVO-Studie: Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten, 2024.
  • Bundeskriminalamt, Lagebild: Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte 2024, 2025.
  • Versorgungsbericht der Bundesregierung 2024 (Bundestags-Drucksache).

Über den Autor

AG

Dr. Alexander Groß

Dr. phil. · empirische Bildungsforschung · 7 Jahre Universität Koblenz

Promotion zu Governance und Standardisierung im föderalen Mehrebenen-System. Autor des individuellen Kurskorrektur-Polizei-Reports. Privates Informationsangebot — keine dienstliche Verbindung zur Polizei.

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