Kurskorrektur Polizei
Report11 Min. LesezeitVon Dr. Alexander Groß

Warum immer mehr Polizisten aussteigen: die Zahlen

Polizisten verlassen den Dienst: 2.900 Entlassungsanträge in der Bundespolizei 2020–2024. Die Datenlage von GdP, BMI und Correctiv im Überblick.

Datenlage 2020–2024

2.900

Entlassungsanträge allein in der Bundespolizei zwischen 2020 und 2024 — die Jahreszahlen sind in diesem Zeitraum deutlich gestiegen.

Datenlage-Symbol: aufsteigende Linie über gepunktetem Raster
Inhalt(9 Kapitel)
  1. Fast doppelt so viele Entlassungsanträge wie vor fünf Jahren
  2. Fast jeder dritte Ausbildungs-Abbrecher im mittleren Dienst Berlin
  3. Dienstunfähigkeit: früh, psychisch bedingt, vermeidbar
  4. Was diese Zahlen bedeuten — und was sie nicht bedeuten
  5. Der wichtigste Befund
  6. Was das für Sie heißen kann
  7. Wo anfangen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Die häufigste Rückmeldung, die ich von Polizeibeamten zu diesem Thema bekomme, ist ein Satz in zwei Varianten:

„Ich dachte, ich wäre der einzige, der so denkt."

Oder, in der härteren Formulierung:

„Ich habe mich geschämt, überhaupt daran zu denken."

Beides ist nachvollziehbar. Auf der Dienststelle wird über Vieles gesprochen, aber selten über den Punkt, an dem ein Kollege innerlich schon halb gekündigt hat. Die Gewerkschaften betonen öffentlich Beständigkeit und Zusammenhalt. Die Dienstherren berichten Personalzahlen, aus denen sich Fluktuation nicht direkt ablesen lässt. Und im privaten Umfeld will man die Belastung nicht „auch noch nach Hause tragen".

Das Ergebnis: Das Thema ist da, aber niemand spricht es offen an. Wer darüber nachdenkt, hat das Gefühl, aus einer Reihe auszutanzen — obwohl in Wirklichkeit eine ganze Reihe aus dem Takt geraten ist.

Dieser Artikel zeigt die Datenlage. Nicht um zu dramatisieren. Sondern um den Eindruck, den viele Beamte ohnehin haben, mit belastbaren Zahlen zu untermauern: Wenn Sie darüber nachdenken, ob Sie im Polizeidienst am richtigen Platz sind, sind Sie Teil eines sehr großen, sehr stillen Phänomens.

Fast doppelt so viele Entlassungsanträge wie vor fünf Jahren

Die Bundespolizei ist der einzige deutsche Sicherheitsapparat, für den Entlassungszahlen auf Bundesebene zentral geführt werden — und 2025 auf parlamentarische Anfrage öffentlich gemacht wurden. Das Ergebnis:

Zwischen 2020 und 2024 haben rund 2.900 Beschäftigte der Bundespolizei einen Antrag auf Entlassung gestellt. Die Zahl stammt aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle und wurde von der Gewerkschaft der Polizei unter dem Titel „JETZT handeln, bevor es zu spät ist!" veröffentlicht. Zum Vergleich: Beim Zoll waren es im selben Zeitraum knapp 1.000 Anträge. Die jährliche Entlassungsquote hat sich damit deutlich erhöht — was angesichts des gleichzeitig gestiegenen Personalbedarfs der Sicherheitsbehörden als strukturelle Schwierigkeit, nicht als Einzelphänomen, zu lesen ist.

Für die Länderpolizeien gibt es keine zentrale Erhebung. Einige Länder veröffentlichen auf Anfrage vergleichbare Zahlen, viele nicht.

Und das sind nur die formalen Anträge. Beamte, die den Gedanken zwei Jahre mit sich herumtragen und dann doch bleiben, sind in keiner Statistik enthalten.

Rund 2.900 Entlassungsanträge allein in der Bundespolizei zwischen 2020 und 2024. Die Jahreszahlen sind in diesem Zeitraum deutlich gestiegen — von 574 Anträgen im Jahr 2020 auf jeweils rund 1.000 in den Folgejahren 2022–2024 (BMI-Antwort auf parlamentarische Anfrage des FDP-MdB Konstantin Kuhle, dokumentiert durch GdP im Februar 2025).

Bundesministerium des Innern, Parlamentarische Anfrage 2025

Fast jeder dritte Ausbildungs-Abbrecher im mittleren Dienst Berlin

Ein zweiter Datensatz, der selten gemeinsam mit dem ersten diskutiert wird: Ausbildungsabbrüche im Polizeivollzug. Die Rechercheplattform Correctiv hat 2026 alle 16 Länder systematisch angefragt und ihre Ergebnisse in dem Beitrag „Weniger Bewerber, mehr Durchfaller und Abbrecher: Die Zahlen zur Polizeiausbildung aller Bundesländer" veröffentlicht. Die Spannweite ist groß, der Befund eindeutig:

BundeslandAbbrecherquote Polizei-Ausbildung
Berlin (mittlerer Dienst)fast 30 %
Brandenburg (mittlerer Dienst)rund 30 %
Brandenburg (Bachelor)rund 25 %
Nordrhein-Westfalen (2020–2022)21–24 %
Schleswig-Holsteinrund 19 %
Baden-Württemberg (2024)rund 14 %

Was heißt das? Die Abbrecher-Zahlen messen nicht Burnout bei erfahrenen Kollegen. Sie messen etwas anderes — aber ähnlich Aufschlussreiches: Wie viele Menschen merken bereits in der Ausbildung, dass der Dienst für sie nicht tragbar ist. Wenn fast drei von zehn Anwärtern in Berlin den mittleren Dienst nicht durchziehen, sagt das etwas über den Beruf. Nicht über die Anwärter.

Für ältere Kollegen ist die Zahl aus einem anderen Grund relevant: Sie zeigt, dass der Druck und die Belastung, die Sie seit Jahren erleben, keine Übergangs-Phänomene sind. Sie sind strukturell.

Dienstunfähigkeit: früh, psychisch bedingt, vermeidbar

Der dritte Datensatz stammt aus der amtlichen Versorgungs-Statistik und bildet den langen Bogen ab: Im Polizeivollzugsdienst endet ein erheblicher Teil der Karrieren vorzeitig mit einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit. Die Betroffenen haben das Regelpensionsalter nicht erreicht, sondern konnten den Dienst gesundheitlich nicht mehr ausüben.

12,1 %
Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit im Bundesbereich 2023 (alle Beamtengruppen) — auf konstantem Niveau gegenüber 2018, mit leicht steigenden Fallzahlen. Im Polizeivollzug erfolgt die Zurruhesetzung im Schnitt deutlich vor der Regelaltersgrenze (60–62 Jahre).

Achter Versorgungsbericht der Bundesregierung, BT-Drs. 21/1040, Juli 2025

Das Regelpensionsalter im Polizeivollzug liegt — je nach Land — zwischen 60 und 62 Jahren. Wer aufgrund von Dienstunfähigkeit deutlich früher in den Ruhestand muss, verliert Lebenszeit, für die der Dienstherr zwar eine geminderte Versorgung zahlt, aber keine Gesundheit zurückgeben kann. Der häufigste Grund ist laut Achtem Versorgungsbericht der Bundesregierung im Polizeivollzug nicht Muskel-Skelett-Verschleiß, sondern psychische Erkrankung.

Diese Zahl gehört in jede ehrliche Wechsel-Abwägung, bevor weiter über das eigene Aushalten geredet wird.

Was diese Zahlen bedeuten — und was sie nicht bedeuten

Die drei Befunde zusammengenommen ergeben ein deutliches Bild: Die Entlassungsanträge bei der Bundespolizei haben sich in fünf Jahren stark erhöht. In einzelnen Bundesländern wie Berlin und Brandenburg schafft fast jeder dritte Anwärter die Ausbildung nicht. Und im aktiven Dienst endet ein erheblicher Teil der Karrieren zehn Jahre oder mehr vor der Regel-Pensionierung mit Dienstunfähigkeit, überwiegend aus psychischen Gründen. Keine einzelne dramatische Zahl — aber zusammen genommen ein Muster, das sich nicht mit „gesellschaftlichem Wandel" oder „mangelnder Belastbarkeit der jungen Generation" wegerklären lässt.

Diese drei Befunde sind keine Anklage gegen den Beruf. Sie sind auch keine Prognose für Sie persönlich. Was sie sind, ist eine Realitäts-Korrektur: Die Zahlen zeigen, dass die Spannung zwischen „so geht es nicht weiter" und „ich kann doch nicht einfach aufhören", die Sie vielleicht gerade erleben, nicht Ihre private Schwäche ist. Sie ist die typische Erfahrung eines nicht kleinen Teils Ihrer Berufsgruppe.

Was sie aber nicht bedeuten:

  • Die Zahlen sagen nicht, dass Sie ausscheiden sollten. Viele Kollegen bleiben und finden einen Modus, der funktioniert — über Versetzungen, andere Dienststellen, neue Funktionen, Teilzeit, intensivere Arbeit an sich selbst. Der Ausstieg ist eine Option, nicht die einzige.
  • Die Zahlen sagen nicht, dass Ihre individuelle Belastung „normal" und damit irgendwie abgetan ist. Im Gegenteil: Das strukturelle Muster macht die individuelle Belastung schwerer zu tragen, weil die meisten Betroffenen es als persönliches Versagen einordnen.
  • Die Zahlen rechtfertigen keine Schnellschüsse. Die Entscheidung, das Beamtenverhältnis zu beenden, ist in den meisten Punkten nicht reversibel. Sie verdient mehr als einen Sonntagabend-Impuls.

Der wichtigste Befund

Wenn ich aus den Datensätzen einen einzelnen Satz mitnehmen müsste, wäre es dieser:

Privatisiert heißt: Der einzelne Beamte trägt sie alleine. Er spricht nicht mit den Kollegen darüber, weil es sich anfühlt wie Verrat am Team. Er spricht nicht mit dem Vorgesetzten, weil er Konsequenzen fürchtet. Er spricht manchmal mit dem Partner oder der Partnerin — aber dort mischt sich die Klärung schnell mit Existenzangst. Und ein Fachanwalt ist teuer, die Gewerkschafts-Rechtsberatung klärt einzelne Paragraphen, aber nicht die Gesamtfrage. Er sucht im Internet und findet Coaching-Werbung.

So entsteht ein Muster, in dem Hunderttausende dieselbe Frage stellen, und jeder von ihnen das Gefühl hat, die Frage sei sein persönliches Problem.

Was das für Sie heißen kann

Was sich nach einem ehrlichen Blick auf diese Zahlen verändern darf, ist die individuelle Bewertung. Wer aus einem sicheren Beamtenverhältnis über etwas anderes nachdenkt, bewegt sich nicht außerhalb der Norm — sondern innerhalb eines statistisch belegten Musters. Es ist keine Verfehlung, an einem strukturellen Trend teilzuhaben; es ist nur eines: häufig. Was sich privat als absolute Scham anfühlt, ist in Wirklichkeit die typische Erfahrung eines großen, stillen Teils der Berufsgruppe.

Das Zweite: Darüber nachzudenken heißt nicht, bald zu handeln. Die Vorstellung, man müsse jetzt entscheiden, oder „bevor noch mehr Dienstjahre wegsickern", treibt viele Beamte in Schnellschüsse — oder in ihr Gegenteil, die panische Passivität. Beides entsteht aus demselben Missverständnis: dass Nachdenken und Handeln zeitlich dicht beieinander liegen müssten. Sie müssen nicht. Man kann sich sechs Monate, ein Jahr, drei Jahre Zeit nehmen, die Lage zu sortieren, bevor man irgendetwas Formales tut. Diese Zeit steht Ihnen zu, und sie kostet im Zweifel weniger als ein überstürzter Antrag, den man später bereut.

Das Dritte, vielleicht Wichtigste: Die beiden häufigsten Fehler, die ich in Gesprächen mit ausstiegs-denkenden Polizeibeamten sehe, sind Spiegelbilder voneinander. Die einen überschätzen systematisch, was sie finanziell verlieren, und treffen darum keine Entscheidung, die eigentlich nahe läge. Die anderen unterschätzen, welche konkreten Schritte nötig sind, und treffen darum Entscheidungen, die im Vollzug nicht tragen. Beide Fehler gehen nicht auf Charakter zurück, sondern auf fehlende Information. Sobald die Zahlen vorliegen — Pensions-Differenz in Euro, Bundesland-Sonderregeln, konkrete Wechselpfade mit realistischen Gehältern —, lösen sich beide Fehler auf. Eine Übersicht der zentralen Mechanik (Altersgeld, Nachversicherung, vier oft übersehene Verlustpunkte) findet sich in unserem Beitrag „Polizei kündigen: Was bleibt von Pension und Altersgeld?".

Und schließlich der Punkt, den die Debatte öffentlich selten macht: Zwischen „alles bleibt, wie es ist" und „ich reiche morgen den Antrag ein" liegt eine ganze Skala. Interne Versetzung, Teilzeit, Wechsel in den gehobenen oder höheren Dienst, Umzug in ein Bundesland mit Altersgeldgesetz, parallele Weiterbildung für einen späteren Wechsel. Der vollständige Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis ist die radikalste Option, nicht die erste, und selten die einzige vernünftige.

Wo anfangen

Wenn Sie wissen wollen, was ein Ausstieg in Ihrem Fall konkret bedeuten würde — in Euro, in Fristen, in Wechseloptionen, bundesland- und laufbahn-genau —, dann genau dafür haben wir den Kurskorrektur-Polizei-Report gebaut. Individuell gerechnet, mit Quellenangaben zum Nachprüfen, 14 Tage Geld zurück ohne Begründung.

Wenn Sie lieber erst mit dem Thema in Ruhe warm werden wollen, lesen Sie als nächstes: „Innere Kündigung im Polizeidienst — der schleichende Rückzug", „Wer bin ich ohne Uniform? Identität im Polizeidienst", „Der biologische Preis des Dienstes", „Beziehung im Polizeidienst — die fünf Themen, an denen das Gespräch zu Hause scheitert" oder — speziell zur finanziellen Wechsel-Bilanz — „Polizei kündigen: Was bleibt von Pension und Altersgeld?". Und wie sich Ihr Bundesland konkret unterscheidet, zeigt der interaktive Versorgungs-Vergleich aller 16 Länder.

Drei Zahlen genügen für die Selbst-Einordnung: 2.900 Bundespolizei-Anträge, fast jeder dritte Anwärter im mittleren Dienst von Berlin und Brandenburg bricht ab, und ein erheblicher Teil der Polizei-Karrieren endet vorzeitig mit Dienstunfähigkeit. Die MEGAVO-Studie der DHPol (Abschlussbericht September 2024, n > 40.000) bestätigt das Bild im aktiven Dienst: sinkende Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, hohe Schichtdienst-Belastung. Wer diese Datenpunkte parat hat, kann das Gefühl „Ich bin der einzige" sachlich einordnen.

Häufige Fragen

Wie viele Bundespolizisten haben zwischen 2020 und 2024 ihre Entlassung beantragt?

Rund 2.900 Beschäftigte der Bundespolizei haben zwischen 2020 und 2024 einen Antrag auf Entlassung gestellt. Die Zahl stammt aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle und wurde im Februar 2025 von der Gewerkschaft der Polizei dokumentiert. Beim Zoll waren es im selben Zeitraum knapp 1.000 Anträge. Für die 16 Länderpolizeien gibt es keine zentrale Erhebung; die Zahlen liegen also nur für die Bundesebene vollständig vor.

Welche Bundesländer haben die höchsten Abbruchquoten in der Polizeiausbildung?

Nach einer Recherche von Correctiv (März 2026) liegen die Abbrecherquoten in der Polizeiausbildung in Berlin (mittlerer Dienst) und Brandenburg (mittlerer Dienst) bei rund 30 Prozent. In Nordrhein-Westfalen brachen zwischen 2020 und 2022 zwischen 21 und 24 Prozent ab, in Schleswig-Holstein im Mittel knapp 19 Prozent, in Baden-Württemberg zuletzt rund 14 Prozent (2024). Die Spannweite zwischen den Ländern ist also erheblich, der bundesweite Trend zeigt aber steigende Abbruchzahlen.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit im Polizeivollzug?

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Polizeivollzugsbeamter die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Dienstes dauerhaft nicht mehr erfüllt und auch innerhalb von zwei Jahren keine vollständige Wiederherstellung zu erwarten ist. Die Folge ist eine vorzeitige Zurruhesetzung mit geminderter Versorgung. Der häufigste Grund im Polizeivollzug sind laut Achtem Versorgungsbericht psychische Erkrankungen. Für jedes Jahr vor der Regelaltersgrenze wird das Ruhegehalt um 3,6 Prozent gekürzt.

Steigt die Zahl der Polizei-Ausstiege in Deutschland?

Ja. In der Bundespolizei sind die jährlichen Entlassungsanträge zwischen 2020 (574) und den Folgejahren auf jeweils rund 1.000 in 2022, 2023 und 2024 gestiegen. Bei den Länderpolizeien fehlen vergleichbare Bundesdaten, aber die steigenden Ausbildungs-Abbruchquoten in mehreren Ländern und der wachsende Anteil vorzeitiger Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit deuten auf einen flächendeckenden Trend.

Bin ich mit dem Gedanken an einen Polizei-Ausstieg ein Einzelfall?

Nein. Im Bundespolizei-Bereich allein wurden 2020–2024 rund 2.900 Entlassungsanträge gestellt, in mehreren Bundesländern bricht fast jeder dritte Anwärter die Ausbildung ab, und ein erheblicher Teil der Polizeivollzugskarrieren endet vorzeitig mit Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit. Die innere Auseinandersetzung mit dem Ausstieg ist quantitativ bedeutend, wird aber selten offen kommuniziert — was bei Betroffenen den Eindruck erzeugt, sie seien Einzelfälle.

Quellen

  • Bundesministerium des Innern (BMI), Antwort auf Parlamentarische Anfrage zu Entlassungsanträgen in der Bundespolizei 2020–2024, 2025. GdP-Dokumentation vom 20.02.2025
  • Correctiv, Polizei am Limit. Die Zahlen aller Bundesländer im Check, März 2026. Correctiv-Recherche
  • Achter Versorgungsbericht der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/1040, Juli 2025. Bundestag-PDF
  • Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), MEGAVO-Studie: Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten, Abschlussbericht September 2024. polizeistudie.de
HinweisRechtliche Einordnung & Haftung

Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen recherchiert und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sorgfältig geprüft. Sie stellen jedoch keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG, keine Rentenberatung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG, keine Steuerberatung im Sinne des StBerG, keine Versicherungsberatung im Sinne des § 34d GewO, keine Anlageberatung und keine Heilkunde dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt, eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater, eine Versicherungsberaterin bzw. einen Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO, eine Ärztin bzw. einen Arzt oder andere qualifizierte Berufsträger.

Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben — insbesondere von Zahlen, Paragraphen und Rechtsständen — wird keine Gewähr übernommen. Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Erlasse können sich nach der Veröffentlichung ändern. Maßgeblich für den Einzelfall ist die im jeweiligen Bundesland zum Entscheidungszeitpunkt geltende Rechts- und Erlasslage.

Verlinkte externe Quellen geben den Stand zum Zeitpunkt der Verlinkung wieder; auf spätere Inhaltsänderungen Dritter haben wir keinen Einfluss (siehe Impressum, Ziffer 8).

TeilenX / TwitterLinkedInE-Mail

Über den Autor

AG

Dr. Alexander Groß

Dr. phil. · empirische Bildungsforschung · 7 Jahre Universität Koblenz

Promotion zu Governance und Standardisierung im föderalen Mehrebenen-System. Autor des individuellen Kurskorrektur-Polizei-Reports. Privates Informationsangebot — keine dienstliche Verbindung zur Polizei.