Inhalt(12 Kapitel)
- Polizei-Pension nach Bundesland: wer Altersgeld bekommt
- Nachversicherung nach § 8 SGB VI: warum eine Jahresrechnung nötig ist
- Altersgeld berechnen: ein ausdrücklich hypothetisches Bundesbeispiel
- Pension, Altersgeld und Nachversicherung fair vergleichen
- Vier weitere Positionen für die Wechselrechnung
- Sozialabgaben-Differenz: die häufig übersehene Brutto-Netto-Lücke
- Beihilfe und Heilfürsorge: was beim Wechsel passiert
- Eine Kompensationsmöglichkeit: Riester-Förderung nach Nachversicherung
- Was ein Wechsel-Gehalt leisten muss: der reale Break-Even
- Die eigene Rechnung vorbereiten: drei Auskünfte
- Häufige Fragen
- Primärquellen
Es ist der Satz, der das Gespräch über den Wechsel zu Hause oft sofort beendet: „Ja, aber dann ist deine Pension weg, oder?“ Die übliche Antwort ist ein vages „so ganz ist es wohl nicht weg“. Das stimmt — aber nur halb. Und die fehlende Hälfte ist die finanziell entscheidende.
Wer ernsthaft erwägt, den Polizeidienst zu verlassen, steht früher oder später vor derselben Rechnung: Was bleibt von der Versorgung? Was deckt die gesetzliche Rente nach Nachversicherung wirklich ab? Welches Brutto-Gehalt müsste der neue Job mindestens haben, um das bisherige Netto zu erreichen? Und welche laufenden Bezüge müssen im Vergleich mit dem neuen Arbeitsvertrag berücksichtigt werden?
Polizei-Pension nach Bundesland: wer Altersgeld bekommt
Eine Entlassung auf Antrag nach § 23 BeamtStG beziehungsweise § 33 BBG ist von der Versetzung in den Ruhestand zu unterscheiden. Für den Bund regelt § 39 BBG, dass nach der Entlassung grundsätzlich kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung besteht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Welche Absicherung an die Stelle der Beamtenversorgung tritt, hängt vom anwendbaren Recht ab. Das Altersgeldgesetz des Bundes gilt nicht automatisch für Landespolizeibeamte. In einem Land mit Altersgeld sind dessen eigene Wartezeiten, anrechenbare Bezüge und Erklärungserfordernisse zu prüfen. Ohne einschlägigen Altersgeldanspruch kommt bei erfüllten Voraussetzungen die Nachversicherung nach § 8 SGB VI in Betracht; ein gesetzlicher Aufschub ist gesondert zu prüfen.
Eine pauschale Rangfolge, welches Bundesland beim Ausstieg „am wenigsten kostet“, lässt sich daraus nicht ableiten. Lassen Sie die zuständige Versorgungsstelle die für Sie geltende Regelung benennen. Den Einstieg in die Länderfragen bietet der Vergleich der Polizei-Versorgung; er ersetzt keine individuelle Anspruchsauskunft.
Polizei NRW: geplantes Altersgeld ist noch kein Anspruch
Für eine Entscheidung in NRW ist das laufende Gesetzgebungsverfahren gesondert zu beachten. Die geplante Einführung eines Altersgelds darf nicht als bereits bestehender Leistungsanspruch in eine Austrittsrechnung eingehen.
Nachversicherung nach § 8 SGB VI: warum eine Jahresrechnung nötig ist
Bei der Nachversicherung werden für die einschlägigen früheren Beschäftigungszeiten Beiträge nachgezahlt. § 181 SGB VI regelt unter anderem die damaligen beitragspflichtigen Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenzen und die gesetzliche Dynamisierung; die Beiträge trägt grundsätzlich der frühere Arbeitgeber. Ein möglicher Aufschub richtet sich nach § 184 SGB VI.
Für die spätere Rente sind unter anderem die Entgeltpunkte nach § 70 SGB VI und der Rentenwert maßgeblich. Historische Dienstjahre dürfen nicht sämtlich durch das Durchschnittsentgelt von 2026 geteilt werden. Auch die heutige Endbesoldung bildet den früheren Bezugsverlauf nicht ab.
Deshalb wird hier kein pauschaler Rentenbetrag für „A11 und 16 Jahre“ ausgewiesen. Nötig sind die Nachversicherungsdaten des Dienstherrn und eine darauf aufbauende Rentenauskunft. Vor der Entlassung sind die Zeiten noch nicht automatisch im Rentenkonto enthalten. Steuern und die tatsächlichen Kranken- und Pflegebeiträge müssen für einen Nettovergleich zusätzlich berechnet werden.
Altersgeld berechnen: ein ausdrücklich hypothetisches Bundesbeispiel
Für den Bund bestimmen §§ 5 und 6 AltGG die altersgeldfähigen Bezüge und Zeiten. § 7 AltGG setzt je altersgeldfähigem Jahr 1,79375 Prozent an, höchstens 71,75 Prozent, anschließend den Faktor 0,85 bei weniger als zwölf oder 0,95 ab zwölf Jahren. Bei gesetzlich zugelassenem vorgezogenem Bezug können zusätzliche Abschläge von 3,6 Prozent je Jahr, höchstens 10,8 Prozent, entstehen.
Reine Rechenannahme: 16 vollständig altersgeldfähige Jahre, monatlich 5.500 Euro altersgeldfähige Bezüge und Bezug erst ab Regelaltersgrenze. Diese 5.500 Euro sind keine geprüfte A11-Besoldung und kein NRW-Anspruch.
- 16 × 1,79375 Prozent = 28,70 Prozent.
- 5.500 Euro × 28,70 Prozent × 0,95 ergibt rund 1.500 Euro monatlich brutto im vereinfachten Modell, vor dem gesetzlichen Mindestvergleich.
Nach § 7 Abs. 5 AltGG darf die Leistung nicht geringer als der entsprechende Nachversicherungs-Rentenanspruch sein. Die zuständige Stelle muss diesen Vergleich zusätzlich durchführen. Die Rechnung setzt einen Anspruch bereits voraus. Nach § 3 AltGG müssen insbesondere die Wartezeiten erfüllt sein; nicht jedes Kalenderjahr seit Ausbildungsbeginn zählt dafür. Nach § 1 AltGG muss die Erklärung zugunsten des Altersgelds vor Beendigung des Dienstverhältnisses abgegeben werden. Andere Voraussetzungen und das spätere Auszahlungsverfahren bleiben zu prüfen. Landesrecht kann abweichen.
Steuer-Asymmetrie zwischen Altersgeld und Nachversicherungsrente
Altersgeld und gesetzliche Rente sind steuerlich gesondert einzuordnen. § 19 EStG regelt die Voraussetzungen für Versorgungsfreibeträge, § 22 EStG die Besteuerung gesetzlicher Renten. Bezugsbeginn, Alter, weitere Einkünfte und Versicherungsbeiträge beeinflussen das Ergebnis. Ein pauschaler monatlicher Steuervorteil einer Variante lässt sich daraus nicht ableiten.
Pension, Altersgeld und Nachversicherung fair vergleichen
Vergleichen Sie für denselben Zeitpunkt und auf derselben Preisbasis:
- die voraussichtliche Versorgung bei weiterem Verbleib;
- die Absicherung der bereits geleisteten Dienstzeit bei einem Austritt;
- die zusätzlichen Renten- und gegebenenfalls Betriebsrentenansprüche aus der anschließenden Beschäftigung.
Das Bundesbeispiel oben berechnet nur einen Teil dieser Gegenüberstellung. Eine lebenslange „Verlustsumme“ aus diesem Modell abzuleiten, ohne die eigene Nachversicherung, weitere Erwerbszeiten, Altersgrenzen, Steuern und Versicherungskosten zu kennen, wäre irreführend.
Vier weitere Positionen für die Wechselrechnung
Zum Versorgungsthema kommen laufende Bezüge und die Absicherung der Familie. Prüfen Sie insbesondere diese vier Positionen anhand Ihrer Abrechnung und des neuen Vertrags:
Familienzuschlag: Im Bund regeln §§ 39 und 40 BBesG die Voraussetzungen; Länder haben eigene Regeln. Ein neuer Arbeitgeber übernimmt diesen beamtenrechtlichen Anspruch nicht automatisch. Seine tatsächlich vereinbarten Familienleistungen müssen gesondert erfasst werden.
Polizeizulage: Die Bundesregel steht in Anlage I, Vorbemerkung 9 BBesG, die Beträge in Anlage IX. Welche Zulage gezahlt wird und ob sie versorgungswirksam ist, richtet sich nach dem jeweiligen Recht. Übertragen Sie Bundeswerte nicht auf Landesabrechnungen.
Schicht- und Erschwerniszulagen: Bundesrecht, etwa § 17b EZulV, knüpft Zahlungen an konkrete Dienste und weitere Voraussetzungen. Auch ein neuer Arbeitsplatz kann Zuschläge vorsehen. Vergleichen Sie deshalb tatsächlich erwartete Zahlungen statt einer pauschalen Zulagensumme.
Hinterbliebenenabsicherung: Neben der Beamtenversorgung kommen nach einem Austritt gesetzliche Hinterbliebenenrenten oder Hinterbliebenenaltersgeld in Betracht, im Bund nach § 9 AltGG. Voraussetzungen und Einkommensanrechnung sind jeweils zu prüfen. Auch Beamten-Hinterbliebenenleistungen kennen Anrechnungsregeln, etwa § 53 BeamtVG. Sie sind nicht pauschal von eigenem Einkommen unabhängig.
Sozialabgaben-Differenz: die häufig übersehene Brutto-Netto-Lücke
Im Beamtenverhältnis besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Versicherungsfreiheit in Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 5 SGB VI, § 27 SGB III). Daraus folgt nicht, dass Beamtinnen und Beamte keine eigenen Gesundheitskosten haben: Private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gegebenenfalls Eigenbeiträge zur Heilfürsorge gehören bereits in die Ausgangsrechnung.
Ein pauschaler Aufschlag von 700 bis 900 Euro oder ein pauschaler Nettoverlust von 1.000 Euro ist daher nicht belastbar. Ermitteln Sie auf beiden Seiten Steuern, tatsächliche Versicherungsbeiträge, Arbeitgeberzuschüsse und verbleibende Eigenkosten. Der BMF-Rechner berechnet Steuern, kein vollständiges Arbeitnehmernetto.
Beihilfe und Heilfürsorge: was beim Wechsel passiert
Leistungsumfang, Eigenbeiträge und Ende des Anspruchs unterscheiden sich nach Dienstherrn und Status. Lassen Sie den konkreten Übergang bestätigen. Ein bloßer Verweis auf das Bundesland oder die Berufsbezeichnung ersetzt diese Prüfung nicht.
Eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung kann einen GKV-Zugang begründen; §§ 5 und 6 SGB V enthalten Voraussetzungen und Ausnahmen. Ein Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze allein garantiert den Zugang nicht. Andere gesetzliche Zugänge sind möglich.
Bei bestehender beihilfekonformer PKV ist § 199 Abs. 2 VVG wichtig: Wird die Anpassung nach Beihilfeänderung oder -wegfall binnen sechs Monaten beantragt, erfolgt sie im gesetzlichen Rahmen ohne neue Risikoprüfung oder Wartezeiten. Beitrag und Tarif müssen konkret angeboten werden; eine Verdoppelung oder Verdreifachung wird hier nicht unterstellt. Mehr dazu im Fachartikel zur Krankenversicherung.
Eine Kompensationsmöglichkeit: Riester-Förderung nach Nachversicherung
Die Nachversicherung allein begründet keine pauschale Förderzusage. Ob eine Person zum förderberechtigten Kreis gehört, richtet sich unter anderem nach § 10a EStG. Eine anschließende rentenversicherungspflichtige Beschäftigung kann relevant sein; auch bei Selbstständigen und Angehörigen sind die jeweiligen Voraussetzungen zu prüfen.
Eine Förderberechtigung sagt noch nichts über die Wirtschaftlichkeit eines bestimmten Vertrags. Vergleichen Sie Kosten, Förderung und spätere Besteuerung, bevor private Vorsorge als Ausgleich einer Versorgungslücke eingeplant wird.
Was ein Wechsel-Gehalt leisten muss: der reale Break-Even
Für einen tragfähigen Vergleich brauchen Sie zwei getrennte Rechnungen:
Laufendes Monatsbudget: Welche Nettozahlung bleibt nach Steuern, Kranken- und Pflegekosten sowie übrigen Sozialbeiträgen? Zulagen dürfen nicht noch einmal als Verlust addiert werden, wenn sie bereits im bisherigen Gesamtbrutto enthalten sind.
Langfristige Versorgung: Welche Ansprüche bestehen nach Nachversicherung oder Altersgeld, und welche kommen im neuen Beruf hinzu? Ein Barwert braucht ausdrücklich benannte Annahmen über Beginn, Bezugsdauer, Abzinsung und Preisentwicklung. Er ist kein feststehender persönlicher Schaden.
Ohne diese Daten lässt sich kein seriöses Mindest-Wechselgehalt nennen. Ein gesundheitlicher oder familiärer Gewinn kann trotzdem für einen Wechsel sprechen; die finanziellen Folgen sollten dafür nachvollziehbar beziffert sein.
Drei Hinweise zum Schluss:
- Antragsentlassung ist nicht der einzige Weg aus dem Polizeidienst. Bei Beurlaubung, Teilzeit oder Versetzung bleiben andere rechtliche Bindungen bestehen als bei einer Entlassung. Bewilligung, Rückkehrbedingungen und Anrechnung von Zeiten sind jeweils gesondert zu prüfen; eine versorgungsneutrale Wirkung ist nicht pauschal zugesagt.
- Dienstunfähigkeit (DU) ist ein eigener rechtlicher Pfad mit anderen Rechtsfolgen — eine Ruhestandsversorgung setzt die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus. DU ist keine Wahlmöglichkeit der Beamtin oder des Beamten, sondern eine rechtliche Feststellung im gesetzlichen Verfahren auf Grundlage der gesundheitlichen Befunde und weiteren Voraussetzungen (§ 26 BeamtStG, § 44 BBG). Wer aus Gesundheitsgründen erwägt zu gehen, sollte vor jedem formellen Schritt eine Einordnung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Beamtenrecht einholen — und wissen, dass Polizeidienstunfähigkeit nicht dasselbe ist wie allgemeine Dienstunfähigkeit und nicht automatisch in die Pension führt.
- Eine erneute Ernennung in den Polizeidienst nach Antragsentlassung ist rechtlich nicht ausgeschlossen, setzt aber ein neues Bewerbungs- und Auswahlverfahren voraus und ist kein Anspruch. Die alten Dienstjahre und Anwartschaften kommen dabei nicht automatisch zurück — über die Anrechnung der Vordienstzeit nach Beamtenversorgungsrecht entscheidet der neue Dienstherr im Einzelfall.
Hinweis zur Scheidung: Im Beamten- wie im Renten-/Altersgeldrecht gilt der Versorgungsausgleich. Ein Wechsel kurz vor oder nach einer Trennung verändert die Berechnungsmasse — relevant ist hier die Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht.
Die eigene Rechnung vorbereiten: drei Auskünfte
Bevor das Gespräch zu Hause oder mit einem Beratungspartner sinnvoll wird, brauchen Sie drei Zahlen.
Erstens: Die Absicherung Ihrer bisherigen Dienstzeit. Fordern Sie bei der Versorgungsstelle eine Auskunft zu Altersgeld oder den Daten einer möglichen Nachversicherung an. Die DRV benötigt die vollständigen Versicherungsdaten; eine normale Renteninformation vor dem Austritt enthält noch nicht zwingend die künftige Nachversicherung.
Zweitens: Das neue Monatsbudget. Vergleichen Sie ein konkretes Gehaltsangebot einschließlich Sozialbeiträgen, Steuern und Versicherungszuschüssen mit Ihrem heutigen verfügbaren Einkommen. Der BMF-Steuerrechner deckt dabei nur die Steuerseite ab.
Drittens: Der bestätigte Versicherungsanschluss. Lassen Sie von Krankenkasse oder Versicherer Zugang, Beginn, Beitrag und Fristen feststellen. Ohne diese Daten bleibt die Nettorechnung unvollständig.
Das Dossier bietet Arbeitsblätter zur Vorbereitung und Einordnung. Individuelle Leistungsentscheidungen und eine persönliche Renten- oder Versicherungsberechnung ersetzt es nicht.
In eigener Sache: Der folgende Abschnitt wirbt für das kostenpflichtige Dossier.
Nächster Schritt: Das Bundesbeispiel oben ist eine Rechenillustration. Ihr Ergebnis hängt unter anderem von den tatsächlich anrechenbaren Zeiten, Bezügen und dem geltenden Recht ab. Das Ausstiegs-Dossier Polizei enthält die Formeln dazu und Arbeitsblätter, in die Sie Ihre Versorgungsauskunft und Ihre Renteninformation eintragen, außerdem die steuerliche Einordnung des Wechsels. Es berechnet Ihren Einzelfall nicht: Persönliche Werte stammen aus Ihren Unterlagen und den zuständigen Auskünften. 58 Seiten, 79 €, sofort als PDF.
Über den Autor: Dr. Alexander Groß ist promovierter empirischer Bildungsforscher mit mehrjähriger Beratungserfahrung zu Karriere-Übergängen im öffentlichen Dienst, Schwerpunkt Polizei. Stand der hier ausgewiesenen Korrekturen: 19. September 2026.
Weiterlesen: Die rechtliche Mechanik der Antragsentlassung im Detail: „Wenn die Uniform schwerer wird — innere Kündigung im Polizeidienst“. Was eine Wechsel-Frage zu Hause zu den fünf häufigsten Tabu-Themen macht: „Beziehung im Polizeidienst — die fünf Themen“. Was der Polizeidienst biologisch kostet — die zweite Bilanz: „Der biologische Preis des Dienstes“. Die Datenlage zum Wechsel-Trend: „Warum immer mehr Polizisten aussteigen — die Zahlen“.
Häufige Fragen
Verliere ich meine Pension bei einer Entlassung auf Antrag?
Eine Entlassung ist kein Ruhestand mit Beamtenpension. Welche Absicherung danach besteht, hängt insbesondere von Altersgeldvoraussetzungen und Nachversicherung ab. Für den Bund sind die Ausnahmen in § 39 BBG und das AltGG zu beachten; Länder haben eigenes Versorgungsrecht.
Wie erfahre ich, ob mein Bundesland Altersgeld gewährt?
Lassen Sie sich von der zuständigen Versorgungsstelle die geltende Norm und deren Voraussetzungen für Ihren Status bestätigen. Eine Bundesregel oder ein Landes-Gesetzentwurf genügt nicht als Nachweis eines bestehenden Anspruchs.
Was bedeutet Nachversicherung konkret?
Der frühere Dienstherr zahlt bei erfüllten Voraussetzungen Beiträge für die betroffenen Zeiten nach. Die Berechnung folgt § 181 SGB VI, die spätere Rentenberechnung benötigt die individuellen Jahresdaten. Endbesoldung und Zahl der Dienstjahre allein reichen nicht.
Wie viel Pension entsteht nach 20 Dienstjahren?
Im Bundesrecht ergeben 20 vollständig ruhegehaltfähige Jahre rechnerisch 35,875 Prozent, gesetzlich gerundet 35,88 Prozent, vor weiteren Zu- oder Abschlägen (§ 14 BeamtVG). Das ist kein sofort auszahlbarer Anspruch nach 20 Kalenderjahren. Anrechenbare Zeiten, Teilzeit, Bezüge und Ruhestandsvoraussetzungen müssen feststehen; für Landesbeamte gilt Landesrecht.
Wie lange muss ich für Bundes-Altersgeld im Dienst gewesen sein?
§ 3 AltGG verlangt mindestens fünf Jahre altersgeldfähige Dienstzeit, davon mindestens vier im Bundesdienst. Nicht jede Ausbildungs- oder Kalenderzeit zählt. Die Wartezeit ist nur eine von mehreren Voraussetzungen.
Wann muss ich die Altersgeldentscheidung treffen?
Im Bund muss die Erklärung zugunsten des Altersgelds nach § 1 AltGG vor Beendigung des Dienstverhältnisses vorliegen. Das spätere Festsetzungs- und Auszahlungsverfahren ist davon zu unterscheiden. Landesrecht kann andere Fristen und Wahlmöglichkeiten vorsehen.
Welches Wechselgehalt ergibt dasselbe Netto?
Das lässt sich erst mit konkreten Angaben zu Besoldung, Zulagen, Steuern, neuer Beschäftigung und Kranken- und Pflegekosten berechnen. Der BMF-Rechner ist ein Steuerrechner, kein vollständiger Nettolohnrechner. Ein pauschaler Aufschlag wird hier nicht versprochen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
Anspruchsende und Anschluss sind individuell zu prüfen. Ein GKV-Zugang folgt nicht allein aus einem bestimmten Gehalt; bestehende PKV-Verträge können Anpassungsrechte haben. Bei Beihilfeänderung ist insbesondere die Sechsmonatsfrist aus § 199 VVG relevant.
Was wird aus der Hinterbliebenenabsicherung?
Je nach Anschluss kommen gesetzliche Hinterbliebenenrenten oder Hinterbliebenenaltersgeld in Betracht. Auch Beamten-Hinterbliebenenversorgung kennt Einkommensanrechnung. Vergleichen Sie deshalb Voraussetzungen und tatsächliche Ansprüche für Ihre Familie statt pauschaler Prozentsätze.
Welche Gehälter sind nach dem Polizeidienst erreichbar?
Ein konkretes Stellenangebot mit Aufgaben, Qualifikationsanforderungen und Vergütung ist die geeignete Rechengrundlage. Aus der Polizeilaufbahn allein lässt sich kein verlässliches Einstiegsgehalt in Compliance, IT-Sicherheit oder Unternehmenssicherheit ableiten. Hier werden deshalb keine unbelegten Berufsmediane oder Gehaltssprünge versprochen.
Macht die Nachversicherung automatisch förderberechtigt für Riester?
Nein. Die individuelle Förderberechtigung richtet sich insbesondere nach § 10a EStG. Die Nachversicherung früherer Zeiten und eine aktuelle förderfähige Beschäftigung sind unterschiedliche Sachverhalte.
Ist Beurlaubung finanziell besser als Entlassung?
Das hängt von Bewilligung, Dauer, Versicherung und Anrechnung der Zeiten ab. Bei Beurlaubung bleibt das Beamtenverhältnis bestehen; daraus folgt nicht, dass jede unbezahlte Zeit versorgungswirksam ist oder jede gewünschte Beurlaubung beansprucht werden kann.
Ist ein Versorgungsabschlag immer bei 10,8 Prozent gedeckelt?
Nein. Im Bundesrecht unterscheidet § 14 Abs. 3 BeamtVG die Ruhestandsgründe; je nach Tatbestand beträgt die Obergrenze 10,8 oder 14,4 Prozent. Ausnahmen und die für die Person geltende Altersgrenze sind zu prüfen. Das betrifft Ruhestand, nicht die Entlassung auf Antrag; Länderregeln sind gesondert zu lesen.
Bekomme ich eigene Pensionsbeiträge zurück?
Die beamtenrechtliche Versorgung wird nicht durch eigene individuelle Rentenversicherungsbeiträge aus der Besoldung aufgebaut. Eine Nachversicherung ist deshalb keine Barauszahlung vermeintlich angesparter Pensionsbeiträge. Bereits aus anderen Tätigkeiten bestehende Rentenansprüche sind separat zu betrachten.
Was ist bei Dienstunfähigkeit anders?
Dienstunfähigkeit kann unter gesetzlichen Voraussetzungen zur Versetzung in den Ruhestand führen. Status, Wartezeit, anderweitige Verwendung und das konkrete Verfahren entscheiden; Zurechnungszeit und Mindestversorgung sind keine Garantie für jeden Fall. Polizeidienstunfähigkeit allein bedeutet nicht automatisch allgemeine Dienstunfähigkeit oder Pensionierung.
Lohnt sich ein Ausstieg finanziell?
Das hängt vom tatsächlichen Folgejob, laufenden Ausgaben, Versicherungsanschluss und späterer Versorgung ab. Dieser Beitrag liefert keine pauschale Gewinn- oder Verlustzusage. Gesundheit, Familie und berufliche Ziele sind zusätzliche persönliche Entscheidungsgrößen.
Was ergänzt das Dossier?
Es bietet ein strukturiertes Vorgehen und Arbeitsblätter, in die Sie eigene Auskünfte und Vertragsdaten einsetzen. Das ersetzt keine persönliche Rentenberechnung und keine verbindliche Entscheidung der zuständigen Stelle. Die Bundes-Modellrechnung in diesem Artikel ist keine individuelle Auskunft für eine bestimmte Besoldungsgruppe.
Primärquellen
- § 23 BeamtStG, §§ 33 und 39 BBG: Entlassung und deren Folgen.
- AltGG, insbesondere §§ 1, 3, 5–7 und 9: Bundes-Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld.
- § 14 BeamtVG, § 53 BeamtVG: Bundes-Ruhegehalt und Einkommensanrechnung.
- §§ 8, 181 und 184 SGB VI, § 70 SGB VI: Nachversicherung und Entgeltpunkte.
- § 40 BBesG, Anlage I BBesG, § 17b EZulV: Bundes-Zuschläge und deren Voraussetzungen.
- §§ 5 und 6 SGB V, § 199 VVG: Versicherungszugänge und Beihilfeanpassung.
- § 19 EStG, § 22 EStG, § 10a EStG: Besteuerung und Fördervoraussetzungen.
- BMF-Steuerrechner: Steuerberechnung, kein vollständiger Nettolohnrechner.
- NRW-Landtagsdrucksache 18/20439, Anhörungskalender: vorgeschlagene Änderung, kein geltender Altersgeldanspruch allein durch den Entwurf.
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