Inhalt(10 Kapitel)
- Zuerst: Dürfen Sie wiederholen?
- Einwände müssen treffen
- Die Monatsfrist, und was sie nicht aufhält
- Krank in der Prüfung
- Weiterstudieren, solange gestritten wird
- Geld: bis zum Monatsende, dann nichts
- Und die Anwärterbezüge der letzten Jahre?
- Sich wieder bewerben: was gilt wo
- Die fünf Dinge dieser Woche
- Häufige Fragen
Ein nicht bestandener Prüfungsversuch ist im Vorbereitungsdienst der Polizei etwas anderes als eine schlechte Note im Studium. Beim endgültigen Nichtbestehen endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes — ohne Entlassungsverfügung, ohne Anhörung, ohne dass jemand eine Ermessensentscheidung trifft (§ 22 Abs. 4 BeamtStG; im Bund § 37 Abs. 2 Satz 2 BBG). Wer auf einen Bescheid wartet, gegen den er sich wehren kann, wartet auf das Falsche.
Gleichzeitig läuft ab dem Tag der Bekanntgabe eine Monatsfrist gegen die Prüfungsentscheidung. Sie ist die einzige, die etwas ändern kann.
Zuerst: Dürfen Sie wiederholen?
Bevor von „endgültig" die Rede ist, steht die Frage, ob noch ein Versuch offen ist. Das regelt jedes Land für sich, und die Unterschiede sind größer, als Foren vermuten lassen.
| Rechtskreis | Wiederholung | Zweite Wiederholung |
|---|---|---|
| Bund, mittlerer Dienst | einmal, frühestens drei Monate nach Bekanntgabe, dann vollständig | nur im Ausnahmefall, durch das Bundespolizeipräsidium mit Einverständnis des Bundesinnenministeriums |
| Bund, gehobener Dienst | einmal je Prüfungsteil | nur im Ausnahmefall, durch das Bundesinnenministerium |
| Nordrhein-Westfalen | einmal, spätestens acht Wochen nach dem Ergebnis | keine |
| Bayern | einmal, komplett, am nächsten Termin | keine |
| Hessen | einmal, Termin höchstens zwei Monate später, bei zentralen Klausuren vier | nur „in Fällen besonderer Härte", Antrag unverzüglich |
| Baden-Württemberg | einmal | im Normtext keine |
| Niedersachsen | einmal | in zwei Fällen eine zweite |
| Sachsen | einmal, vier bis zwölf Wochen nach Bekanntgabe | Laufbahngruppe 1: keine. Laufbahngruppe 2: bei besonderem Härtefall, Antrag binnen zwei Wochen |
| Sachsen-Anhalt | zweimal je Modulprüfung | Bachelor-Thesis und Verteidigung nur je einmal |
Für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein liegt keine am Normtext geprüfte Regel vor. Fragen Sie dort das Prüfungsamt schriftlich — nicht die Ausbildungsleitung.
Sieht Ihr Land eine zweite Wiederholung im Härtefall vor, müssen Sie sie beantragen, und zwar sofort. In Hessen heißt das „unverzüglich" (§ 14 Abs. 4 Satz 3 HPolLV; § 36 Abs. 1 Satz 6 APOgDHHÖMS), in Sachsen gilt im gehobenen Dienst eine Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung. Wer sie verpasst, hat endgültig nicht bestanden. Reichen Sie den Antrag mit Belegen ein, nicht als Ankündigung.
Eines nimmt einem der Härtefallantrag nicht ab: Am Ende des Beamtenverhältnisses ändert er nichts. Hessen sagt das ausdrücklich — „Die Beantragung einer zweiten Wiederholung aufgrund eines Härtefalls führt nicht zur Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes" (§ 14 Abs. 5 HPolLV).
Einwände müssen treffen
Eine fachlich vertretbare, gut begründete Lösung darf nicht als falsch gewertet werden, nur weil sie von der Musterlösung abweicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1991 entschieden, und ein Gericht darf diese Frage voll nachprüfen.
Die Prüfer müssen Ihre Einwände überdenken — aber nur, wenn Sie konkret sagen, was falsch sein soll. „Die Bewertung ist zu streng" ist kein Einwand. „Aufgabe 3: Meine Lösung stützt sich auf § X, die Musterlösung übergeht Absatz 2" ist einer. Ein Absatz je Aufgabe, nummeriert, mit Fundstelle.
Störungen im Ablauf — Lärm, fehlende Seiten, ein defekter Rechner — gehören sofort der Aufsicht gemeldet und ins Protokoll, spätestens am selben Tag schriftlich ans Prüfungsamt. Wer damit erst nach dem Ergebnis kommt, hat den Einwand verloren (für Bayern § 10 Abs. 2 FachV-Pol/VS; BVerwG, 08.11.2005).
Die Monatsfrist, und was sie nicht aufhält
Widerspruch oder Klage müssen binnen eines Monats ab Bekanntgabe erhoben sein (§ 70 Abs. 1, § 74 Abs. 1 VwGO). Ob zuerst der Widerspruch nötig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung unten in Ihrem Bescheid. Für Nordrhein-Westfalen lohnt sich eine Merkregel: gegen Prüfungs- und Besoldungsentscheidungen Widerspruch, gegen eine Entlassungsverfügung unmittelbar Klage (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 JustG NRW; § 103 Abs. 1 LBG NRW).
Das Überdenkungsverfahren hält die Frist nicht an. Legen Sie Widerspruch oder Klage vorher ein, notfalls ohne Begründung; die reichen Sie nach.
Krank in der Prüfung
Ein Rücktritt wegen Krankheit wird in der Regel nur genehmigt, wenn Sie „unverzüglich" ein ärztliches Attest vorlegen, also am selben oder am nächsten Tag — und zwar beim Prüfungsamt, nicht bei der Ausbildungsleitung. Eine Krankmeldung im Dienstweg genügt nicht; das Verwaltungsgericht Köln hat eine Anzeige am 51. Tag nach der Prüfung als verspätet behandelt. Wer sich krank durch die Prüfung kämpft und erst nach dem Ergebnis zurücktreten will, verliert fast immer.
Fundstellen: Bund § 39 GBPolVDVDV, § 67 Abs. 4 MBPolVDVDV; Nordrhein-Westfalen § 19 Abs. 2 StudO-BA; Hessen § 34 Abs. 2 APOgDHHÖMS; Niedersachsen § 13 Abs. 3 Prüfungssatzung; Bayern § 33 Abs. 2 APO, dort das Zeugnis eines Gesundheitsamts, in der Regel am Prüfungstag ausgestellt.
Weiterstudieren, solange gestritten wird
Sie können beantragen, vorläufig weiterzustudieren, solange über den Bescheid gestritten wird; ein Gericht darf das nicht pauschal ablehnen (BVerfG, 09.06.2020). Aussicht hat so ein Eilantrag (§ 123 VwGO) aber nur, wenn Sie konkrete Fehler in einzelnen Bewertungen benennen — ohne anwaltliche Hilfe ist das praktisch nicht zu schaffen. Gewinnen Sie und spricht ein Gericht Ihnen einen weiteren Versuch zu, muss der Dienstherr Sie dafür erneut zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf ernennen (OVG NRW, 09.07.2026).
Geld: bis zum Monatsende, dann nichts
Die Anwärterbezüge laufen bis zum Ende des Monats weiter, in dem das Beamtenverhältnis endet (§ 60 Satz 1 Nr. 2 BBesG; wortgleich § 59 HBesG, § 80 LBesGBW). Wer vorher hauptberuflich bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn anfängt, bekommt sie nur bis zum Tag davor (Satz 2).
Ein Widerspruch ändert daran nichts. Das Beamtenverhältnis ist beendet, „unabhängig von der Rechtmäßigkeit und dem Bestand der Prüfungsentscheidung" (VG Köln, 6 L 1505/23). Gewinnen Sie später, werden Sie neu ernannt; ob es für die Zwischenzeit Geld gibt, ist in den veröffentlichten Entscheidungen offen.
Zwei Dinge, an die in dieser Woche niemand denkt und die schnell teuer werden: Arbeitslosengeld I gibt es nach dem Vorbereitungsdienst in aller Regel nicht, weil Anwärterinnen und Anwärter versicherungsfrei sind (§ 27 SGB III). Und die Heilfürsorge oder Beihilfe endet mit dem Beamtenverhältnis — die Krankenversicherung müssen Sie ab dem Folgetag selbst regeln. Beides ist in Polizeiausbildung abbrechen: Folgen, Fristen, Geld ausführlicher beschrieben.
Und die Anwärterbezüge der letzten Jahre?
Bei einem Nichtbestehen ist das die zweite große Angst, und sie ist oft unbegründet. In zwölf von siebzehn Rechtskreisen gibt es überhaupt keine gesetzliche Rückzahlungspflicht, sondern nur die Erlaubnis, eine Auflage zu erteilen. Ob Ihre Auflage Ihren Fall trifft, entscheidet ihr Wortlaut. Welche Norm für Ihr Land gilt und worauf im Bescheid zu schauen ist, steht in Anwärterbezüge zurückzahlen: Was Ihr Bundesland verlangt.
Ein Punkt gehört hierher, weil er nur beim Nichtbestehen greift: Der Anwärtersonderzuschlag ist bei schuldhaftem Nichtbestehen in der Regel vollständig zurückzuzahlen — das ist eine eigene Regel neben der Rückforderung der Grundbeträge.
Sich wieder bewerben: was gilt wo
Als Anwärterin oder Anwärter können Sie nicht in ein anderes Land oder zum Bund wechseln. Eine Versetzung setzt ein Amt und die Laufbahnbefähigung voraus, und beides entsteht erst mit bestandener Prüfung (§ 15 Abs. 1 BeamtStG). Bleibt die vollständige Neubewerbung — und dabei sind fünf Rechtskreise besonders:
- Baden-Württemberg sperrt über Ländergrenzen hinweg: Zum Auswahltest nicht zugelassen wird, wer eine Polizeiausbildung des Landes, eines anderen Landes oder des Bundes endgültig nicht bestanden oder „ohne ausreichenden Grund" abgebrochen hat — im mittleren wie im gehobenen Dienst (§ 9 Abs. 2 Satz 2 APrO-gPVD; § 7 Abs. 2 APrO-mPVD).
- Thüringen: Wer den dortigen Vorbereitungsdienst durch endgültiges Nichtbestehen nicht abgeschlossen hat, wird dort nicht erneut eingestellt: „Die Einstellung ist zu versagen" (§ 4 Abs. 1 Satz 2 ThürAPOPVD).
- Sachsen: In der Laufbahngruppe 1 ist eine Wiederholung der gesamten Ausbildung nach endgültigem Nichtbestehen „auch zu einem späteren Zeitpunkt" ausgeschlossen.
- Hessen: Ein erfolglos durchlaufenes Auswahlverfahren darf einmal wiederholt werden; danach ist eine Bewerbung nur noch einmal und frühestens drei Jahre nach Bestandskraft des letzten Ablehnungsbescheides möglich, und nur für den gehobenen Dienst (§ 5 Abs. 3 HPolLV).
- Niedersachsen kennt keine Sperre, sondern ein Fenster: Wer über der Altersgrenze liegt, kann als früherer Beamter binnen eines Jahres nach der Entlassung wieder eingestellt werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 NLVO-Pol).
Ein Nichtbestehen darf der neue Dienstherr als Eignungszweifel werten (VG Bayreuth, 11.08.2023). Legen Sie deshalb dar, was sich konkret geändert hat: eine abgeschlossene Ausbildung, Studiennoten, ein Jahr Arbeit mit Zeugnis, ein besserer Sporttest. „Ich bin jetzt reifer" trägt nicht.
Was von der Zeit bleibt: Anrechnung ist möglich, aber kein Anspruch. Im Bund sind im mittleren Dienst und in einem gehobenen Vorbereitungsdienst, der kein Hochschulstudiengang ist, bis zu zwei Drittel der Regelausbildungsdauer anrechenbar (§ 19 Abs. 2 BLV); bei einem Studium gilt die Anrechnung von Studienleistungen ohne festen Deckel (Abs. 3), und mindestens sechs Monate Vorbereitungsdienst bleiben in jedem Fall (Abs. 4). Nordrhein-Westfalen rechnet bis zu zwölf Monate förderlicher Zeiten an, der Vorbereitungsdienst darf 24 Monate nicht unterschreiten (§ 14 Abs. 1 LVOPol); Niedersachsen bis zu ein Jahr auf die Fachstudienzeiten (§ 4 Abs. 3 NLVO-Pol).
Und wenn es nicht wieder die Polizei sein soll: Lassen Sie sich Ihre Modulbescheinigungen geben, solange Sie noch im Dienst sind. Danach dauert es deutlich länger — und für die Anrechnung an einer Hochschule oder beim Zoll sind sie die Grundlage.
Die fünf Dinge dieser Woche
- Prüfungsbescheid mit Datum des Zugangs ablegen und die Monatsfrist in den Kalender eintragen, mit einer Erinnerung eine Woche vorher.
- Wenn Ihr Land eine Wiederholung oder einen Härtefallantrag kennt: heute beantragen, mit Belegen.
- Akteneinsicht in Klausur und Bewertung verlangen — ohne sie lassen sich keine konkreten Einwände formulieren.
- Krankenversicherung ab dem Tag nach dem Ende klären.
- Wenn Sie sich wehren wollen: diese Woche ein Termin bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Prüfungsrecht. Ohne Vergütungsvereinbarung kostet ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG); viele Kanzleien schlagen eine Vereinbarung vor, fragen Sie also vorher nach dem Preis.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Bescheid, dass mein Beamtenverhältnis endet? Meist ja, aber es ist nur eine Mitteilung. Das Verhältnis endet beim endgültigen Nichtbestehen kraft Gesetzes (§ 22 Abs. 4 BeamtStG; im Bund § 37 Abs. 2 Satz 2 BBG). Rechtlich angreifbar ist die Prüfungsentscheidung, nicht die Mitteilung.
Hält ein Widerspruch das Ende des Beamtenverhältnisses auf? Nein. Das Verhältnis ist beendet, unabhängig davon, ob die Prüfungsentscheidung Bestand hat (VG Köln, 6 L 1505/23). Wer gewinnt, wird neu ernannt.
Wie lange bekomme ich noch Bezüge? Bis zum Ende des laufenden Monats (§ 60 Satz 1 Nr. 2 BBesG). Wer vorher hauptberuflich bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn anfängt, nur bis zum Tag davor.
Bekomme ich Arbeitslosengeld? In aller Regel nicht: Anwärterinnen und Anwärter sind versicherungsfrei (§ 27 SGB III). Zuständig ist dann das Jobcenter, nicht die Agentur für Arbeit.
Darf ich mich in einem anderen Land bewerben? Bewerben ja, aber nicht überall mit Aussicht. Baden-Württemberg schließt nach endgültigem Nichtbestehen auch Bewerbungen aus, wenn die Ausbildung in einem anderen Land oder beim Bund war (§ 9 Abs. 2 Satz 2 APrO-gPVD). Thüringen versagt die Einstellung nach dortigem Nichtbestehen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 ThürAPOPVD).
Muss ich die frühere Anwärterzeit angeben? Ja. Ein Verschweigen kann als arglistige Täuschung gewertet werden und die spätere Ernennung kosten (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG; OVG NRW, 6 B 1575/19).
Rechtsstand September 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Verbindliche Auskünfte erteilen Ihr Prüfungsamt, Ihre Personalstelle, Ihre Krankenkasse und eine Anwältin oder ein Anwalt für Verwaltungsrecht.
Nächster Schritt: Wenn eine Frist läuft, hilft die kostenlose Seite Raus aus der Polizeiausbildung: Ihre ersten Schritte beim Sortieren der ersten Tage. Wer die Wiederholungsregeln, Fristen und Rückzahlungskarten aller siebzehn Rechtskreise samt sechs Musterschreiben zusammen braucht, findet sie im Anwärter-Dossier Polizei — 29 €, sofort als PDF, Leseprobe kostenlos und ohne E-Mail-Adresse.
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